
Pflegebedürftigkeit
Auf Grund des demographischen Wandels steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, was zur Folge hat, dass man früher oder später in die Situation kommen kann, sich über Pflege informieren zu müssen.
Entweder weil das liebevolle Engagement der Angehörigen ausgeschöpft ist, oder grundsätzlich zeitlich begrenzt ist. Gerade in so entscheidenden Fragen wie der häuslichen Pflege haben Sie kompetente Beratung verdient.
Wir beraten Sie auf Wunsch unverbindlich und kostenlos, unabhängig von der Inanspruchnahme unseres Pflegedienstes - selbstverständlich auch bei Ihnen zu hause. Während des Beratungsgesprächs informieren wir Sie nicht nur über unsere Angebote, sondern reflektieren mit Ihnen als Ratsuchenden gemeinsam Ihre aktuelle Situation und erstellen dabei Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen und Wünschen.
Pflegegrade
Seit 2017 sind wir im Pflegegradsystem
Das Grundsystem bestand bis Ende 2016 aus 3 Pflegestufen. Dieses System musste durch das erste Pflegestärkungsgesetz grundsaniert werden, da es nur körperliche Beeinträchtigungen erfasste. Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen hatten keine Möglichkeit die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Mit dem Anbau für die eingeschränkte Alltagskompetenz, die sogenannte Pflegestufe 0, werden nun auch diese Menschen berücksichtigt und können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Diese ganzen Modernisierungsmaßnahmen machten das System der Pflegeversicherung besser, aber auch unübersichtlich und ineffizient. Daher wurde mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein angepasstes System entwickelt. Die Pflegegrade 1-5. Mit den Pflegegraden werden alle Menschen gleichermaßen berücksichtigt.
Folgendermaßen wandeln sich die Pflegestufen in die Pflegegrade um:
Von | Nach |
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe I | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe II | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe III | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe III / Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Hilfe bei Anträgen
Wurde eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, ist es nötig einen Antrag auf Pflege auszufüllen, welcher an die Pflegekasse geschickt wird.
Wenn Sie dies selbst oder mit Angehörigen erledigen wollen, können Sie den Antrag hier runterladen und anschließend ausdrucken.Download Falls Sie jedoch Hilfe brauchen, bieten wir Ihnen diese an, und begleiten Sie beim gesamten Prozess, inkl. der Begutachtung des Medizinischen Dienst der Krankenkassen.